
Kumulieren
Das Kumulieren von Stimmen gibt es in Niedersachsen nur im Kommunalwahlrecht bei der Wahl der Vertretungen, also in Braunschweig bei der Wahl des Rates der Stadt und bei der Wahl der Stadtbezirksräte.
Dabei hat der Wähler die Möglichkeit, zwei oder alle drei seiner möglichen Stimmen auf die Gesamtliste einer Partei oder gar auf einen einzelnen Bewerber "anzuhäufen", also zu kumulieren.
Deshalb sind auf dem Stimmzettel hinter jedem Gesamtlistenvorschlag und jedem Bewerber drei Kreise für Kreuze vorgesehen.
Beispiel:
Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit zu panaschieren


