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Landeslisten

Bundestagswahl

Landeslisten (rechte Seite des Stimmzettels bei der Bundestagswahl - Zweitstimme) können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Bewerber die ihrer Partei in einem Bundesland zustehenden Bundestagssitze besetzen. Unberücksichtigt bleiben dabei diejenigen Bewerber, die bereits ein Direktmandat über die Erststimme in ihrem Wahlkreis errungen haben. Ein Bewerber kann nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden (vgl. bei der Landtagswahl: Landeswahlvorschlag).

Europawahl

Landeslisten sind Wahlvorschläge von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die nur in einem oder mehreren Bundesländern, nicht aber in allen antreten (vgl. Bundeslisten).
Auch hier ziehen die Bewerber in der durch die Partei festgelegten Reihenfolge in das Europäische Parlament ein. Direktmandate gibt es bei der Europawahl nicht.

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