
Landeswahlvorschlag
Die Sitze im Niedersächsischen Landtag werden nach der Reihenfolge der Bewerber einer Partei auf dem Landeswahlvorschlag (rechte Seite des Stimmzettels bei der Landtagswahl - Zweitstimme) vergeben. Dabei bleiben die Bewerber unberücksichtigt, die bereits über die Erststimme gewählt worden sind (vgl. bei Bundestags- und Europawahl: Landesliste).
Ein Landeswahlvorschlag kann nur von Parteien eingereicht werden. Jede Partei darf nur einen Landeswahlvorschlag einreichen. Ein Bewerber darf nur in einem Landeswahlvorschlag vorgeschlagen werden. Er kann aber durchaus zusätzlich in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden, sofern er von der derselben Partei vorgeschlagen wird.
Landeswahlvorschläge müssen bis zum 66. Tag vor der Wahl beim Landeswahlleiter eingereicht werden.


