... Politik Wahlen Wahl-ABC Landeswahlvorschlag
Artikel merken
Themenbanner

Landeswahlvorschlag

Die Sitze im Niedersächsischen Landtag werden nach der Reihenfolge der Bewerber einer Partei auf dem Landeswahlvorschlag (rechte Seite des Stimmzettels bei der Landtagswahl - Zweitstimme) vergeben. Dabei bleiben die Bewerber unberücksichtigt, die bereits über die Erststimme gewählt worden sind (vgl. bei Bundestags- und Europawahl: Landesliste).


Ein Landeswahlvorschlag kann nur von Parteien eingereicht werden. Jede Partei darf nur einen Landeswahlvorschlag einreichen. Ein Bewerber darf nur in einem Landeswahlvorschlag vorgeschlagen werden. Er kann aber durchaus zusätzlich in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden, sofern er von der derselben Partei vorgeschlagen wird.

Landeswahlvorschläge müssen bis zum 66. Tag vor der Wahl beim Landeswahlleiter eingereicht werden.

zur Übersicht


schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an wahlen@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.