... Politik Wahlen Wahl-ABC Niederschrift
Artikel merken
Themenbanner

Niederschrift

In jedem Wahlbezirk muss über den Wahltag ein Protokoll angefertigt werden. In dieser sogenannten Niederschrift werden vom Schriftführer Informationen zum Ablauf der Wahlhandlung, zu besonderen Vorkommnissen und zu gefassten Beschlüssen, sowie das Ergebnis der Auszählung festgehalten .

Auch über die Sitzungen des Wahlausschusses werden Niederschriften gefertigt.

zur Übersicht


schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an wahlen@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.