
Mehrheit, qualifizierte
Qualifizierte Mehrheiten sind weniger bei Wahlen erforderlich, dafür aber bei Abstimmungen, wenn es um besonders wichtige Entscheidungen geht.
Es wird unterschieden zwischen qualifizierter Abstimmungsmehrheit und qualifizierter Mitgliedermehrheit.
Eine qualifizierte Mehrheit ist zum Beispiel eine 2/3-Mehrheit. In diesem Falle ist die qualifizierter Abstimmungsmehrheit die 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, während die qualifizierte Mitgliedermehrheit die 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl voraussetzt, unabhängig von der Anzahl der Anwesenden bzw. der abgegebenen Stimmen.
Beispiel:
Der Erlaß eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Bundestages, also 415 der 622 Mitglieder (17. Wahlperiode inklusiv 24 Überhangmandaten) und von 2/3 der Stimmen des Bundesrates (46 von 69 Stimmen).
Siehe auch: absolute Mehrheit <> relative Mehrheit.

