
Rat der Stadt
Der Rat der Stadt Braunschweig wird direkt von der wahlberechtigten Bevölkerung Braunschweigs für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Braunschweig sind demnach bei den Kommunalwahlen 54 Vertreter zu wählen. Der direkt gewählte Oberbürgermeister ist das 55. stimmberechtigte Mitglied im Rat.
Der Rat ist das Hauptorgan einer Gemeinde. Für welche Entscheidungen er zuständig ist, ergibt sich aus § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Aufgabe des Rates ist es dabei, bei Entscheidungen die Interessen der Braunschweiger Bürger zu vertreten.
Auch in den 19 Braunschweiger Stadtbezirken gibt es gewählte Vertretungen. Die Stadtbezirksräte sollen für mehr Bürgernähe im Hinblick auf kommunale Entscheidungen sorgen.

