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Repräsentative Wahlstatistik

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen weil sie Aufschluss über das Wahlverhalten, d.h. die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen gibt.

Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist dabei ausgeschlossen. Dies wird durch mehrere gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sicher gestellt.

  • Die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke (ca. 10 in Braunschweig) müssen, neben einer für Braunschweig repräsentativen Zusammensetzung der Bevölkerung, eine Mindestzahl an Wahlberechtigten aufweisen.
  • Der Stimmzettel enthält lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen, also wie jeder andere Stimmzettel keine personenbezogenen Daten.
  • Die Auszählung der Stimmen am Wahlabend erfolgt zunächst ohne Berücksichtigung des Unterscheidungsaufdruckes. Erst später wird die Wahlstatistik in der Braunschweiger Statistikstelle ausgewertet, wobei Stimmzettel und Wählerverzeichnis nicht zusammengeführt werden dürfen.

So kann zwar festgestellt werden, wieviel Frauen oder Männer einer jeden der fünf gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben, aber es können daraus keinerlei Rückschlüsse auf die Stimmabgabe von Einzelpersonen gezogen werden. 

Siehe auch Allgemeine Wahlstatistik.

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