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Stichwahl

Erreichte bei der Hauptwahl zum Amt des Oberbürgermeisters vor 2011 kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit), so traten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen zwei Wochen später im zweiten Wahlgang zur Stichwahl noch einmal an.

Hier war dann gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.

2011 wurde die Stichwahl abgeschafft, der Oberbürgermeister wird jetzt mit relativer Mehrheit in einem Wahlgang gewählt.

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