
Stimmzettel
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt.
Je nach Wahlart gibt es unterschiedliche Stimmzettel, die in gewissen Punkten den jeweiligen Gestaltungsvorgaben entsprechen müssen. Insbesondere die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln ist genau vorgegeben.
Das Wahlamt der Stadt Braunschweig hält auf seinen Internet-Seiten für jede Wahlart einen Interaktiven Stimmzettel bereit, auf dem die Stimmabgabe "geübt" werden kann.
Bei Kommunalwahlen in Braunschweig gibt es unterschiedliche Stimmzettel:
- für die Wahl des Rates weiße Stimmzettel
(hier können drei Stimmen vergeben werden) - für die Wahl des Stadtbezirksrates gelbe Stimmzettel
(hier können drei Stimmen vergeben werden)
Auf den Stimmzetteln müssen alle Bewerber mit Namen, Geburtsjahr, Beruf und Adresse aufgeführt werden. Da es in Braunschweig acht Gemeindewahlbereiche für die Ratswahl und 20 Stadtbezirke gibt und in jedem dieser Bereiche unterschiedliche Bewerber antreten, entstehen 28 verschiedene Stimmzettel.
- findet die Wahl des Oberbürgermeisters gleichzeitig mit den beiden anderen Wahlen statt, gibt es dafür zusätzlich noch grüne Stimmzettel
(hier kann eine Stimme vergeben werden).
Wer innerhalb von drei Monaten vor der Wahl innerhalb Braunschweigs von einem Stadtbezirk in einen anderen Stadtbezirk umzieht, hat keine Berechtigung, an der Stadtbezirksratswahl teilzunehmen und erhält daher nur Stimmzettel für die Wahl zum Rat der Stadt und, sofern sie gleichzeitig stattfindet, für die Wahl zum Oberbürgermeister.
Sofern eine Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters erforderlich ist, erhalten die Wahlberechtigten einen Stimmzettel, auf dem sie auch nur eine Stimme vergeben können.
Landtagswahl und Bundestagswahl
Der Stimmzettel für die Landtagswahl und die Bundestagswahl muss mindestens DIN A4 groß und einseitig bedruckt sein. Er enthält in der linken Spalte in schwarzer Schrift alle Wahlkreisbewerber mit Angaben zu Namen, Beruf und Anschrift sowie der Bezeichnung der Partei bzw. dem Zusatz "Einzelbewerber".
In der rechten Spalte stehen in blauer Schrift alle zugelassenen Landeswahlvorschläge (bei der Bundestagswahl: Landeslisten) mit Parteibezeichnung und den Namen der ersten drei (Bundestagswahl: fünf) Kandidaten.
Die zu einer Partei gehörenden Kreiswahlvorschläge befinden sich immer auf der gleichen Höhe wie die vorschlagende Partei. Innerhalb Niedersachsens ist die rechte Spalte in allen Wahlkreisen gleich, die linke Spalte unterscheidet sich dagegen.
Jeder Wahlberechtigte hat bei beiden Wahlen jeweils zwei Stimmen, kann also in jeder Spalte ein Kreuz machen.
Für die Europawahl muss der Stimmzettel mindestens DIN A4 groß sein. Da es bei der Europawahl keine Wahlkreisbewerber gibt, hat der Stimmzettel im Gegensatz zu Landtags- und Bundestagswahlen nur eine Spalte.
Dort sind untereinander in schwarzer Schrift alle zur Wahl stehenden Listen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen mit ihren zehn ersten Bewerbern aufgeführt. Außerdem ist vermerkt, ob es sich um eine Landesliste oder um eine Bundesliste handelt.


