
Unionsbürger
Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die ihren Wohnsitz in Braunschweig haben, können bei Kommunalwahlen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Europawahlen in Braunschweig wählen, wenn sie die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.
Bei Kommunalwahlen werden Unionsbürger automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wohnungswahlbezirks aufgenommen.
Bei Europawahlen können Unionsbürger entscheiden, ob sie in Braunschweig mit über die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament abstimmen, oder in ihrem Heimatland die dortigen Abgeordneten mitwählen wollen.
Um in Braunschweig wählen zu können, müssen Unionsbürger bis spätestens zum 21. Tag vor der Europawahl beantragen, in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, es sei denn, sie haben diesen Antrag früher bereits einmal gestellt und ihren Wohnsitz seitdem ununterbrochen in der Bundesrepublik gehabt. Dann werden sie wiederum automatisch ins hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen.
Wenn sie die Voraussetzungen zur automatischen Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis erfüllen, aber wieder in ihrem Heimatland wählen wollen, müssen Unionsbürger ebenfalls bis zum 21. Tag vor der Wahl beantragen, nicht im hiesigen Wählerverzeichnis geführt zu werden.


