
Wählbarkeit (passives Wahlrecht)
Die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) bezeichnet das Recht, sich als Kandidat bei Wahlen aufstellen zu lassen. Dieses Recht ist, wie auch die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht), je nach Wahl an bestimmte Bedingungen geknüpft.
In den Rat bzw. Stadtbezirksrat kann gewählt werden, wer am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- seit mindestens 6 Monaten in Braunschweig bzw. im Stadtbezirk wohnt und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Für das Amt des Oberbürgermeisters ist wählbar, wer am Wahltage
- das 23., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass der Bewerber seinen Wohnsitz in Braunschweig hat.
LandtagswahlIn den Niedersächsischen Landtag ist wählbar, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat,
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
In den Deutschen Bundestag ist wählbar, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Als deutscher Abgeordneter für das Europäische Parlament wählbar ist, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- in Deutschland wohnt und
- weder in Deutschland noch in seinem Heimatland von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.


