
Wählerverzeichnis
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am jeweiligen Stichtag mit Hauptwohnsitz in Braunschweig in dem jeweiligen Wahlbezirk gemeldet sind, und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann grundsätzlich nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Am Wahlsonntag werden im Wählerverzeichnis vom Wahlvorstand diejenigen Wahlberechtigten abgehakt, die gewählt haben.


