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Wahlbenachrichtigung

Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung (als Karte oder Brief) mit der Angabe seines Wahllokals. Auf der Benachrichtigung sind ebenfalls der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer eingetragen.

Die Wahlbenachrichtigung soll am Wahlsonntag mitgenommen und auf Verlangen im Wahllokal abgegeben werden. Sie können sie auch für die Beantragung von Briefwahlunterlagen verwenden, falls Sie am Wahlsonntag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können.

Wenn Sie bis zum Stichtag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie Ihre Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen, am besten über die Wahl-Hotline 0531/470-4114.

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Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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