
Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
Vergleiche auch: Wählbarkeit
Zu den Kommunalwahlen in Braunschweig ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- seit mindestens 3 Monaten in Braunschweig bzw. im Stadtbezirk wohnt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer innerhalb von 3 Monaten vor der Wahl in Braunschweig in einen anderen Stadtbezirk umzieht, verliert seine Wahlberechtigung für die Stadtbezirksratswahl, bleibt aber wahlberechtigt für die Wahl des Rates der Stadt und ggf. für die Wahl des Oberbürgermeisters.
Zur Landtagswahl in Niedersachsen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen ihren wahlrechtlichen Wohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bundestagswahl
Zu den Bundestagswahlen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche).
Europawahl
Zur Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche) und Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger).


