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Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigung bei der

Vergleiche auch: Wählbarkeit

 

 

Komunalwahl

 

Zu den Kommunalwahlen in Braunschweig ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

Wer innerhalb von 3 Monaten vor der Wahl in Braunschweig in einen anderen Stadtbezirk umzieht, verliert seine Wahlberechtigung für die Stadtbezirksratswahl, bleibt aber wahlberechtigt für die Wahl des Rates der Stadt und ggf. für die Wahl des Oberbürgermeisters.

 

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Landtagswahl

 

Zur Landtagswahl in Niedersachsen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen ihren wahlrechtlichen Wohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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Bundestagswahl

 

Zu den Bundestagswahlen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche).

 

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Europawahl

 

Zur Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen (siehe: Auslandsdeutsche) und Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger).

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38100 Braunschweig
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E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

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Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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