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Wahlbezirke

Zur Stimmabgabe bei politischen Wahlen ist die Stadt Braunschweig in 169 allgemeine Wahlbezirke unterteilt. Die Grenzen dieser Wahlbezirke orientieren sich an geografischen Gegebenheiten und den Stadtbezirksgrenzen.

Außerdem muss bei der Einteilung auf die Zahl der Wahlberechtigten geachtet werden, die in jedem Wahlbezirk wohnen. Das ist wichtig, um einerseits einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und der Auszählung sowie andererseits die Einhaltung des Wahlgeheimnisses zu gewährleisten.

Ändern sich die Einwohnerzahlen in den Wahlbezirken, so kann es sein, dass Wahlbezirksgrenzen verschoben, Wahlbezirke zusammengelegt oder geteilt werden müssen. Letzteres ist zur Kommunalwahl 2006 in Lamme und Timmerlah der Fall gewesen.

Jeder Wahlbezirk hat eine fünfstellige Kennzahl wobei sich aus den ersten drei Ziffern der Landtagswahlkreis, der Gemeindewahlbereich sowie der Stadtbezirk ergibt.

Beispiel Wahlbezirk 123-01:

  • Landtagswahlkreis 1
  • Gemeindewahlbereich 12
  • Stadtbezirk 123

Die beiden letzten Ziffern sind dann eine laufende Nummer im Stadtbezirk.

Neben den allgemeinen Wahlbezirken gibt es in Braunschweig noch 36 Briefwahlbezirke, in denen jeweils die Stimmzettel aus den Wahlbriefen mehrerer allgemeiner Wahlbezirke ausgezählt werden.

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet.

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38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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