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Wahlorgane

bei Bundestagswahlen:

  • Der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Wahlgebiet
  • ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jedes Land
  • ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis
  • ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und
  • mindestens ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlkreis zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.

bei Europawahlen:

  • gibt es einen Kreiswahlleiter und einen Kreiswahlausschuss in jedem Landkreis und einen Stadtwahlleiter und einen Stadtwahlausschuss in jeder kreisfreien Stadt, sonst wie bei Bundestagswahlen.

bei Landtagswahlen:

  • entfällt die Zuständigkeit des Bundeswahlleiters und Bundeswahlausschusses, sonst wie bei Bundestagswahlen.

bei Kommunalwahlen:

  • gibt es statt des Kreiswahlleiters (-ausschusses) den Gemeindewahlleiter (-ausschuss), sonst wie bei Landtagswahlen
Wie viele Briefwahlvorstände zu bilden sind, um das Ergebnis der Briefwahl noch am Wahltage feststellen zu können, bestimmt der Kreis- bzw. Gemeindewahlleiter.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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