
Wahlorgane
bei Bundestagswahlen:
- Der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Wahlgebiet
- ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jedes Land
- ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis
- ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und
- mindestens ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlkreis zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.
bei Europawahlen:
- gibt es einen Kreiswahlleiter und einen Kreiswahlausschuss in jedem Landkreis und einen Stadtwahlleiter und einen Stadtwahlausschuss in jeder kreisfreien Stadt, sonst wie bei Bundestagswahlen.
bei Landtagswahlen:
- entfällt die Zuständigkeit des Bundeswahlleiters und Bundeswahlausschusses, sonst wie bei Bundestagswahlen.
bei Kommunalwahlen:
- gibt es statt des Kreiswahlleiters (-ausschusses) den Gemeindewahlleiter (-ausschuss), sonst wie bei Landtagswahlen


