
Wahlperiode
Die Wahlperiode bezeichnet den Zeitraum, für den ein Parlament, eine kommunale Vertretung (Rat der Stadt) oder bei Direktwahlen ein Amtsinhaber (Oberbürgermeister) gewählt werden.
Beginn und Ende der Wahlperiode ist nicht der jeweilige Tag der Neuwahl, sondern bestimmt sich bei Parlamenten nach dem Tag des ersten Zusammentrittes der neu gewählten Abgeordneten. In Niedersachsen ist der Beginn der Wahlperiode aller kommunalen Vertretungen per Gesetz auf den 1. November des Jahres einer allgemeinen Neuwahl festgelegt.
Wahlperioden bei
- Rat und Stadtbezirksräte 5 Jahre
- Oberbürgermeister 8 Jahre
Landtagswahl: 5 Jahre
Bundestagswahl: 4 Jahre
Europawahl 5 Jahre


