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Wahlperiode

Die Wahlperiode bezeichnet den Zeitraum, für den ein Parlament, eine kommunale Vertretung (Rat der Stadt) oder bei Direktwahlen ein Amtsinhaber (Oberbürgermeister) gewählt werden.

Beginn und Ende der Wahlperiode ist nicht der jeweilige Tag der Neuwahl, sondern bestimmt sich bei Parlamenten nach dem Tag des ersten Zusammentrittes der neu gewählten Abgeordneten. In Niedersachsen ist der Beginn der Wahlperiode aller kommunalen Vertretungen per Gesetz auf den 1. November des Jahres einer allgemeinen Neuwahl festgelegt.

Wahlperioden bei

Kommunalwahlen:

  • Rat und Stadtbezirksräte   5 Jahre
  • Oberbürgermeister             8 Jahre

Landtagswahl:                                5 Jahre

Bundestagswahl:                           4 Jahre

Europawahl                                     5 Jahre

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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