
Wahlschein
Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag aus einem wichtigen Grund sein eigenes Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag einen Wahlschein (bitte nicht mit der Wahlbenachrichtigung verwechseln). Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wähler im Regelfall Briefwahlunterlagen, also den bzw. die Stimmzettel sowie einen roten Wahlbrief- und einen blauen Stimmzettelumschlag.
Mit diesen Unterlagen kann der Wähler bei jeder Wahl bereits im Vorfeld seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Bei Europa- und Bundestagswahlen können Wahlscheininhaber am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal Braunschweigs wählen gehen. Bei Landtagswahlen ist die Auswahl auf die Wahllokale des eigenen Wahlkreises begrenzt.
Wegen der vielen unterschiedlichen Stimmzettel ist es bei den Kommunalwahlen nicht möglich, mit Wahlschein im Wahllokal zu wählen. Wahlscheininhabern bleibt dann nur die Briefwahl. Dies gilt jedoch nicht für eine einzeln durchgeführte Direktwahl des Oberbürgermeisters und für eine darauf folgende Stichwahl.
Ein Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Rechtzeitig vor einer Wahl wird darüber hinaus ein Online-Antrag im Formularservice des Wahlamtes eingerichtet.
Zu diesem Thema
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Formularservice des Wahlamtes
Aktuelle Formulare des Wahlamtes.


