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Repräsentative Wahlstatistik bei der Europawahl 2009

Was ist der Zweck der Wahlstatistik?

Die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik dienen dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, weil sie Aufschluss über das Wahlverhalten, konkret über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen geben.

Bei den statistischen Auswertungen handelt es sich um die Auswertung von Daten, die bei den Wahlorganen anfallen (allgemeine Wahlstatistik). Sie erfasst im Wesentlichen die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler, der ausgestellten Wahlscheine, der Nichtwähler, der gültigen und ungültigen Stim-men sowie der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge, gegliedert nach Wahlkreisen, kreisfreien Städten bzw. Kreisen, Gemeinden und Wahlbezirken.

Für die repräsentative Wahlstatistik werden die Wahlbezirke vom Bundeswahlleiter in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern ausgewählt, in denen die amtlichen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe versehen sind. Damit wird ermöglicht, Daten über die Stimmabgabe der Wähler für die einzelnen Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen zu ermitteln. Weiterhin erfasst die repräsentative Wahlstatistik durch Auszählung der Wählerverzeichnisse der ausgewählten Wahlbezirke die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und ihre Beteiligung an der Wahl.

Was wird erfasst?

Die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und Wähler wird in den Stichprobenwahlbezirken nach folgenden zehn Geburtsjahresgruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt, die den in Klammern angegebenen  Altersgruppen ungefähr entsprechen:

geboren 1989 - 1991 (18 bis unter 21 Jahre)
geboren 1985 - 1988 (21 bis unter 25 Jahre)
geboren 1980 - 1984 (25 bis unter 30 Jahre)
geboren 1975 - 1979 (30 bis unter 35 Jahre)
geboren 1970 - 1974 (35 bis unter 40 Jahre)
geboren 1965 - 1969 (40 bis unter 45 Jahre)
geboren 1960 - 1964 (45 bis unter 50 Jahre)
geboren 1950 - 1959 (50 bis unter 60 Jahre)
geboren 1940 - 1949 (60 bis unter 70 Jahre)
geboren 1939 und früher (70 Jahre und älter)

Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien geschieht für folgende fünf Geburtsjahres- bzw. Altersgruppen:

Männer (blauer Aufdruck):

A.  geboren 1985 - 1991 (18 bis unter 25 Jahre)
B.  geboren 1975 - 1984 (25 bis unter 35 Jahre)
C.  geboren 1965 - 1974 (35 bis unter 45 Jahre)
D. geboren 1950 - 1964 (45 bis unter 60 Jahre)
E.  geboren 1949 und früher (60 Jahre und älter)

Frauen (roter Aufdruck):

F.  geboren 1985 - 1991 (18 bis unter 25 Jahre)
G. geboren 1975 - 1984 (25 bis unter 35 Jahre)
H.  geboren 1965 - 1974 (35 bis unter 45 Jahre
I.  geboren 1950 - 1964 (45 bis unter 60 Jahre)
K.  geboren 1949 und früher (60 Jahre und älter)

Grundlage der Auszählungen über die Stimmabgabe ist die Ausgabe von amtlichen Stimmzetteln mit Unterscheidungsaufdruck (Mann, Frau, Geburtsjahrgruppe). Diese Unterscheidungsaufdrucke finden Sie oben links auf Ihrem Stimmzettel.

Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgewählt?

Aus den rund 90.000 Wahlbezirken werden für die repräsentative Wahlstatistik der Europawahl etwa 2.600 Urnen- und 350 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt. Damit wird erreicht, dass die Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Die Auswahl der Wahlbezirke erfolgt durch den Bundeswahlleiter in Zusammenarbeit mit den statistischen Landesämtern und den Landeswahlleitern.

Neben den vier vom Bundeswahlleiter bestimmten Wahlbezirken in Braunschweig,  wurden durch die Stadt Braunschweig fünf weitere Wahlbezirke ausgewählt, die in die Wahlstatistik einbezogen werden sollen. Insgesamt werden somit neun Braunschweiger Wahlbezirke statistisch ausgewertet.

Allgemeine Wahlbezirke (in Klammern Wahllokal):

113-01  -  Hondelage-Ost (Schule Hondelage)
113-03  -  Hondelage-West (Schule Hondelage)
120-01  -  Gliesmaroder Straße-Nordost (Neue Oberschule)
120-32  -  Prinzenpark-Nord (Schule Comeniusstraße)
221-16  -  Lechstraße (Grundschule Altmühlstraße)
321-13  -  Lehndorf-Alt (Schule Lehndorf-Siedlung)
331-02  -  Schwarzer Berg-Mitte (Schule Am Schwarzen Berge)
331-23  -  Am Nordbahnhof (Nordbahnhof)

Briefwahlbezirk:

132-82  -  zugeordnete allgemeine Wahlbezirke: 132-04, 132-05, 132-21, 132-31, 132-32

Wahlgeheimnis und somit Datenschutz sind gewährleistet.

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Darum finden die wahlstatistischen Erhebungen dort ihre Grenzen. Durch verschiedene Vorkehrungen bei der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Der für die Wahl genutzte Stimmzettel enthält für diese spezielle Auswertung in den ausgewählten Bezirken lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen, also keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, denn das würde im Widerspruch zum Wahlgeheimnis stehen. Außerdem müssen die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte aufweisen. Zwar kann bei der Auszählung beispielsweise festgestellt werden, wie viele Frauen oder Männer aus jeder der fünf gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen gehören zahlreiche Personen. So können daraus keinerlei An­haltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelper­son gewonnen werden.

In den repräsentativen Urnenwahlbezirken sind Stimmzettel mit statistischem Unterscheidungsaufdruck auch an diejenigen Wählerinnen und Wähler auszugeben, die aufgrund eines Wahlscheins vor dem Wahlvorstand wählen. Bei einer abweichenden Handhabung wäre das Wahlgeheimnis sonst nicht gewährleistet.

Es ist außerdem nicht zulässig, die Ergebnisse der Sonderauszählung für einzelne Wahlbezirke zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur zusammengefasst für die Stadt bzw. das Land.

Wer wertet die Ergebnisse aus?

Die für das Stadtgebiet ausgewählten neun Bezirke  werden von der  Statistischen Stelle der Stadt Braunschweig ausgewertet. Die Sonderauszählungen werden also grundsätzlich örtlich und zeitlich vom Wahllokal bzw. von der eigentlichen Wahlhandlung und der Stimmenzählung im Wahllokal getrennt durchgeführt. Die Ergebnisse der vier vom Bundeswahlleiter ausgewählten Wahlbezirke,  werden an den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, zur Auswertung weitergeleitet.

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Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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