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Die Aufgaben des Wahlvorstandes und seiner Mitglieder

Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Wahllokal

Folgende Dinge hat der Wahlvorstand vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung zu veranlassen:
  • Entgegennahme und Überprüfung der Wahlunterlagen, z. B. vom Hausmeister
  • Kontrolle der Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes
  • Aufstellen der Wahlkabinen, Anbringen von Aushängen und Ausschilderung
  • Verschließen der Wahlurnen nach Kontrolle, dass diese leer sind
  • Bereitlegen der Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc.) 
  • Regelung der Pausen der Wahlvorstandsmitglieder

Der Wahlvorstand

Zunächst einmal ist der Wahlvorstand, das sind alle in einem Wahlbezirk zusammen eingesetzten Helferinnen und Helfer, natürlich ein Team. Es gibt, wie in vermutlich jedem Team, ein gemeinsames Ziel und dafür zum Teil unterschiedliche Aufgaben:

Vorsitzende bzw. Vorsitzender (auch: Wahlvorsteher/in)

Die bzw. der Vorsitzende nimmt unter anderem diese Aufgaben wahr:

  • Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere
    zur Wahrung des Wahlgeheimnisses 
  • Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlamtes)
  • Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk
  • Abgabe der Wahlunterlagen am Abend

Schriftführerin bzw. Schriftführer

Auch die Schriftführerin bzw. der Schriftführer hat am Wahltag spezielle Aufgaben:

  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift, Erfassen des Ergebnisses
  • Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
  • Auszahlung der Aufwandsentschädigung
  • Abgabe der Wahlunterlagen gemeinsam mit der oder dem Vorsitzenden

Stellvertreterin bzw. Stellvertreter

Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit der oder des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzeraufgaben.

Beisitzerinnen und Beisitzer

Während des Wahltages führen Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstandes folgende Aufgaben aus:
  • sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen, bzw. Personalausweise,
  • sie geben die Stimmzettel aus,
  • sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
  • sie sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen aus

Der Wahlvorstand als Ganzes

trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag.

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