Jugendhilfe-/Kitaplanung
Einstellung zum 1. September eines jeden Jahres
Jugendhilfe-/Kitaplanung
Jugendhilfeplanung ist nach § 80 des SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) ein zentrales Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Die Hauptaufgabe der Jugendhilfeplanung ist es u.a. positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familie zu fördern. Oft wird Planung „mit lautem Papiergeraschel“ in Verbindung gebracht, dabei ist Planung ein dauerhafter und vor allem durch Kommunikation, Kooperation sowie Partizipation und Vielfalt geprägter Prozess.
Es gilt beispielsweise Datenkonzepte anzupassen und zu entwickeln, die Quantität und die Qualität im Blick zu haben, sowie Projekte zu initiieren und zu begleiten. Wichtige Kooperationspartner sind dabei die einzelnen Fachabteilungen des Jugendamtes, weitere Planungsbereiche der Stadtverwaltung, die Freien Träger sowie verschiedene Netzwerke und Gremien. Dabei gewinnt insbesondere auch das Thema der Beteiligung und Partizipation von Kindern, Jugendhilfen, jungen Erwachsenen und Eltern/Familien an Bedeutung.
Im Rahmen des Berufsanerkennungsjahres besteht die Möglichkeit, das Handlungsfeld der Jugendhilfe-/Kitaplanung kennenzulernen und nach Absprache bestimmte Schwerpunkte vertieft zu bearbeiten.
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