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Fahrplan / Verfahren

Projektablaufplan zum Planungsprozess "St. Leonhards Garten"

(Stand: Mai 2009)

27. Februar 2009

Rechtskraft des Bebauungsplanes St. Leonhards Garten AW 102.

Der B-Plan schreibt die grundsätzlichen Regeln rechtsverbindlich fest, z.B.:

Unterschiedliche Flächenbestimmung (Verkehrsflächen, Bauflächen, Grünflächen u.a.) Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) regeln die Bebauungsdichte Gebäudehöhen, Mindest- und Maximalhöhen Baulinien und Baugrenzen regeln die Stellung der Baukörper Gebietsklassifizierung regelt die Art der Nutzung, hier in erster Linie Wohnnutzung

ab April 2009

Beginn der Abbrucharbeiten im Mai 2009

Abbruch des Stadtbahndepots und Baufeldvorbereitung

ab Mai 2009

Abschluss erster Kaufverträge mit den Entwürfen als integralem Bestandteil

voraussichtlich ab Sommer 2009

Bauanzeige / Bauantrag

ab Herbst 2009

Baubeginn im Herbst 2009

Baubeginn der individuellen Projekte

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Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
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Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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