AG Sozialversicherung

Beschreibung

Beschreibung

Die Sozialversicherung mit ihren Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist ein umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet. Es ist kaum noch möglich, sich darin zurechtzufinden. Viele nutzen daher die Möglichkeit, sich im Versicherungsamt über sozialversicherungsrechtliche Fragen beraten zu lassen.

Das Versicherungsamt ist eine Behörde, die – völlig unabhängig von den Versicherungsträgern – neutral, objektiv und kostenlos auf dem Gebiet der Sozialversicherung in vielfacher Weise Unterstützung gewährt.

Nach § 93 SGB IV i. V. mit §§15 u. 16 SGB I haben die Versicherungsämter im Bereich der Sozialversicherung
-Auskünfte zu erteilen
-Anträge auf Leistungen entgegen zu nehmen
-Ermittlungen zu Sachverhalten durch zu führen

Produkte und Dienstleistungen

Anschrift und Erreichbarkeit

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise