Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Beschreibung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren werden immer dann tätig, wenn sie von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft über Straftaten von Jugendlichen und jungen Volljährigen (d. h. von 14- bis unter 21-jährigen) informiert werden. Sie betreuen die Jugendlichen, ihre Eltern und die Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens, indem sie für die jungen Menschen Hilfen anbieten, vermitteln oder organisieren. Außerdem soll die Jugendhilfe im Strafverfahren dem Jugendrichter helfen, eine Entscheidung zu treffen, die sowohl der persönlichen Entwicklung als auch der besonderen Situation der Betroffenen in unserer Gesellschaft gerecht wird. Dazu sind Gespräche und gegenseitige Information nötig.

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