Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Beschreibung

Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen oder davon bedrohter Menschen erhalten Eingliederungshilfeleistungen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Die Eingliederungshilfe arbeitet eng mit anderen Rehabilitationsträgern, wie zum Beispiel den gesetzlichen Krankenkassen oder der Pflegekasse zusammen. 

Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Bedarfs, und den persönlichen Verhältnissen. Art und Inhalt der Leistungen werden im sogenannten Teilhabeplanverfahren bzw. im Rahmen einer Gesamtplankonferenz gemeinsam mit allen Beteiligten festgelegt.

Die Leistungen können in verschiedenen Formen erbracht werden. Hierbei wird zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen unterschieden. 

Welche Leistungen konkret für Sie, bzw. ihr Kind in Frage kommen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch. 

Leistungen nach dem § 35a SGB VIII (seelische Behinderung) könnten sein:

  • Autismusförderung
  • Lernförderung
  • Schulbegleitung, Schulcoach
  • Ambulante Hilfen 
  • Stationäre Unterbringung

 

Leistungen nach SGB IX (körperliche und/oder geistige Behinderung) könnten sein:

  • Frühförderung
  • Integrative/r Krippe/Kindergarten, Sprachheilkindergarten, heilpädagogischer Kindergarten
  • Autismusförderung
  • Schulassistenz
  • Stationäre Unterbringung
  • Persönliches Budget gemäß Paragraf 29 SGB IX
  • Gewährung von Hilfsmitteln
  • sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Erläuterungen und Hinweise