Grün- und Freiraumplanung

Beschreibung

Beschreibung

Die wesentlichen Aufgaben des Referats Grün- und Freiraumplanung stellen sich wie folgt dar:

Freiraum- und Objektplanung

Bearbeitung sämtlicher Leistungsphasen im Bereich "Freianlagen" im Sinne der HOAI (§ 39 ff); dazu gehören die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie Baurealisierung inkl. Bauüberwachung und die Objektbetreuung/Dokumentation für alle Kategorien öffentlicher Freianlagen bzw. Freiräume.

Naturgemäß umfasst dies vor allem die Planung und den Neubau von Grün- und Parkanlagen, von Spiel-, Jugend- und Mehrgenerationenplätzen, Ausgleichsmaßnahmen, Verkehrsraumbegrünungen, von grünbestimmten Stadtplätzen, von Außenanlagen an Schulen und KITAS und an anderen öffentlichen Gebäuden sowie Sondervorhaben im öffentlichen Raum bis hin zu Freizeitwegen mit dem Braunschweiger RINGGLEIS als bekanntestes Beispiel. Dabei werden routinemäßig unterschiedlichste Interessengruppen eng eingebunden.

Während in der Vergangenheit die Herstellung von Schulaußenanlagen  sowie die Begleitung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten einen Schwerpunkt bildeten, rückt aktuell zunehmend auch die Innenstadt in den Fokus. Vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Klimawandels und der sich weiter aufheizenden Innenstadt wird insbesondere hier die Berücksichtigung der "blaugrünen Infrastruktur" (zusätzliche Begrünungserfordernisse, neues Regenwassermanagement, Multicodierung von Flächen bei zunehmendem Nutzungsdruck) künftig von essentieller Bedeutung sein, um die Stadt lebenswert zu gestalten.

Die fachlichen Schnittstellen reichen zur Stadtplanung und Sozialen Stadt über den Naturschutz bis hin zu Hoch- und Tiefbau. Dabei wird sowohl im eigenen Budget gearbeitet als auch in Dienstleisterfunktion für andere Organisationseinheiten sowie projektsteuernd für Externe.

Grünordnungsplanung

Hier beschäftigt sich das Referat mit gesamtstädtischen Fragestellungen auf konzeptioneller Ebene im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Freiraumentwicklungskonzeptes mit dem Schwerpunkt auf "Erholungs- und Freizeitnutzung" sowie im Hinblick auf ein zu entwickelndes Freizeitwegekonzept.  Außerdem sind hier die Standortsuche für Spiel- und Jugendplätze, Flächenpools u. a. Sonderthemen verortet. Dafür ist kontinuierlich insbesondere eine enge Abstimmung mit Naturschutz und Stadtplanung erforderlich.

Wesentliches Aufgabenfeld ist die fachliche Zusammenarbeit mit der Stadtplanung im Rahmen der Bauleitplanung mit dem Schwerpunkt auf der Ermittlung von Kompensationserfordernissen gem. der gesetzl. Eingriffsregelung, der Landschaftsbildanalyse und der Einschätzung zu den Erholungsraumfunktionen. Die Ergebnisse gehen dann ein in die Formulierungsvorschläge der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen der Bauleitpläne ein. Dies erfordert kontinuierlich auch die enge Abstimmung mit der Objektplanung zur Entwicklung neuer Standards für die Bewältigung der klimatischen Herausforderungen ("blaugrüne Infrastruktur").

Außerdem werden hier grünordnerische Fachbeiträge und fachliche Stellungnahmen zu Grundstücksangelegenheiten erarbeitet, Bauanträge geprüft und zudem an städtebaulichen Verträgen bezüglich der grünen Fachbelange mitgearbeitet.

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