Dienstaufsichtsbeschwerden

Informationen zu Beschwerden über städtische Mitarbeiter.

Beschreibung

Wenn das persönliche Verhalten eines städtischen Mitarbeiters Anlass zur Beschwerde gibt, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Die Beschwerde sollte schriftlich an die Verwaltungsführung (Oberbürgermeister oder Dezernenten, z. B. Erster Stadtrat, Stadtbaurat) gerichtet werden.

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