Schülerschäden, Schülerunfälle

Informationen zum Versicherungsschutz durch die Stadt für Kleidung und Schulsachen von Schülern und Invaliditätsversicherung bei Sportunfällen.

Beschreibung

Bei Schülern besteht über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) Versicherungsschutz für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Kleidungsstücken und zum Schulbetrieb bestimmter Gegenstände (Schreibmaterial, Schulbücher usw.).

Gleiches gilt für Kinder in Kindertagesstätten.

Kein Versicherungsschutz besteht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld und sonstigen Zahlungsmitteln, Schlüsseln, Geldbörsen, Brieftaschen und Handys.

Brillen, die bei der Beschädigung getragen wurden, sind bei einem Unfall über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) versichert (Vordruck s. Downloads/Links). Wurde die Brille dagegen beim Transport beschädigt oder verloren, ist sie beim KSA versichert, sofern sonst keine Erstattungsmöglichkeit für den Schaden besteht.

Bei Fahrrädern wird eine Entschädigung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Für Mitglieder von Jugendgruppen und Mitglieder in Sportvereinen (bis 18 Jahren) besteht für Unfälle, die zu einer dauernden Minderung einer späteren beruflichen Erwerbstätigkeit von mindestens 20 % führen, eine Invaliditätsversicherung.

Der Fragebogen des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) wird vom Sekretariat der Schule oder des Kindergartens ausgefüllt.

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