
Ehrenamtskarte
Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbar. Deshalb möchte die Stadt Braunschweig freiwillig engagierten Personen Wertschätzung und Dank ausdrücken. Mit der neuen Ehrenamtskarte (E-Karte) kommen Sie in den Genuss vielfältiger Vergünstigungen. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.
Unabhängig von Ihrem Wohnort erhalten Inhaberinnen und Inhaber der E-Karte aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe der E-Karte möchte die Stadt Braunschweig bei den zahlreichen Bügerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches "Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement / Ehrenamt?
- Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und unabhängigen Erwerbsarbeit).
- Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Bezahlung von Zeit und Mühe)
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Verwandschaft)
- Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe).
Wer kann die E-Karte bekommen?
Die E-Karte kann erhalten, wer
- sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
- seit mindestens 3 Jahren oder seit dem Bestehen einer Organisation
- ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
- in einer Organisation in Braunschweig ehrenamtlich engagiert und
- zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt ist.
Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Die Stadt Braunschweig berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Antragstellerinnen und Antragsteller, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über die Erstattung von tatsächlichen Kosten (z.B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.
Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?
Bewerber können das Antragsformular (siehe "Downloads/Links") bei der Stadt Braunschweig erhalten:
- in der Bürgerberatung (Rathaus-Altbau),
- in den jeweiligen Bezirksgeschäftsstellen,
- im Fachbereich Zentrale Dienste (Rathaus-Neubau, 3. OG, Zimmer N 3.15)
- in der Abteilung Bürgerangelegenheiten (Fallersleber Straße 1).
Darüber hinaus ist das Antragsformular im Internet unter www.braunschweig.de/ehrenamtskarte abzurufen. Das ausgefüllte Antragsformular muss durch die Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird, bestätigt werden.
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?
Inhaberinnen und Inhaber der E-Karte können in ganz Niedersachsen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören günstige Eintrittspreise für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie für Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist im Internet unter www.freiwilligenserver.de (siehe "Downloads/Links") erhältlich.
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Unterlagen
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag (siehe "Downloads/Links"), der von der Organisation bestätigt werden muss, bei der Sie ehrenamtlich tätig sind
Hinweise
Wie lange ist die E-Karte gültig?
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer muss sie neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.
Bearbeitungszeit
Formulare, die Sie herunterladen können
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine Person Bürgertelefon | – |



