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Ehejubiläen

Die Stadt Braunschweig ehrt Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten Ehejubiläen. Den Jubilaren werden eine Blumenschale und ein Glückwunschschreiben durch einen städtischen Vertreter überreicht.

Ehrungen durch die Stadt erfolgen anlässlich des

  • 50-jährigen Ehejubiläums (Goldene Hochzeit)
  • 60-jährigen Ehejubiläums (Diamantene Hochzeit)
  • 65-jährigen Ehejubiläums (Eiserne Hochzeit)
  • 70-jährigen Ehejubiläums (Gnadenhochzeit)
  • 75-jährigen Ehejubiläums (Kronjuwelenhochzeit)

Durchschnittlich werden in Braunscheig etwa 450 Ehepaare jährlich geehrt.

Da der Stadt Braunschweig nicht alle Daten über Eheschließungen Braunschweiger Bürger vorliegen, werden Hinweise zu besonderen Ehejubiläen gern entgegengenommen.

Die Stadt Braunschweig bittet daher alle Bürger, die solche Ehejubiläen kennen und wissen, dass die Jubilare eine Ehrung nicht ablehnen, den Termin des Jubiläums frühzeitig telefonisch mitzuteilen.

Unterlagen

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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