Prostitutionsveranstaltung, Anzeige einer

Beschreibung

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen wollen, müssen Sie dies der Stelle Gewerbeangelegenheiten der Stadt Braunschweig vorher anzeigen. Die Anzeige muss vier Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung erfolgen. 

Die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür bitte den hier verfügbaren Vordruck und fügen Sie die benötigten Anlagen bei. 

Bei der Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung müssen insbesondere die Mindestanforderungen an die zur Prostitution genutzten Anlagen erfüllt werden. Außerdem muss der Betreiber des Prostitutionsgewerbes oder sein Stellvertreter die Veranstaltung während ihrer gesamten Dauer leiten.

Spricht nach den von Ihnen gemachten Angaben etwas gegen die Veranstaltung oder ist deren Anzeige nicht ordnungsgemäß erfolgt, kann die Stelle Gewerbeangelegenheiten Ihnen Auflagen erteilen oder die Veranstaltung untersagen. 

Vor der Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung müssen Sie eine Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen erhalten haben.

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