Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2017 besteht für alle Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt. Darunter fallen die Betreiber von Prostitutionsstätten oder Prostitutionsvermittlungen sowie auch Bereitsteller von Prostitutionsfahrzeugen oder die Organisatoren bzw. Veranstalter von Prostitutionsveranstaltungen.

Die Organisation der eigenen Prostitution sowie z. B. rein darstellerische Darbietungen stellen kein Prostitutionsgewerbe da. 

Für die Erlaubniserteilung bedarf es eines Antrages. Nutzen Sie hierfür bitte die hier verfügbaren Vordrucke und fügen Sie die benötigten Anlagen bei. Insbesondere ist ein ausführliches Betriebskonzept Ihres Betriebes wichtig für die Erlaubniserteilung.

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Stelle Gewerbeangelegenheiten der Stadt Braunschweig eingereicht haben, wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Gewerbetätigkeit unter Ihrem Betriebskonzept erlaubt werden kann. 

Ihre Erlaubnis ist an den Inhalt Ihres Betriebskonzeptes gebunden. Sie wird unter Umständen mit Auflagen verbunden oder befristet.

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