
Gewerbeanzeige (Abmeldung)
Abmeldung eines Gewerbes
Wer ein stehendes Gewerbe (Haupt- oder Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Zur Gewerbeabmeldung bestehen folgende Möglichkeiten:
- schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks oder
- persönlich durch die Erfassung der Daten durch die Stadt Braunschweig und Unterschrift auf einem Ausdruck des Erfassungsergebnisses.
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Unterlagen
- Personalausweis (bei Ausländern: Pass)
Gebühren
22,50 EUR
Rechtsgrundlagen
keine
Bearbeitungszeit
Maximal 3 Werktage bis man eine Bestätigung erhält.


