Gewerbe, Abmeldung

Abmeldung eines Gewerbes

Beschreibung

Wer ein stehendes Gewerbe (Haupt- oder Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Die Abmeldung kann erst mit oder nach Beendigung der Tätigkeit vorgenommen werden.

Eine Abmeldung ist auch erforderlich, wenn die Betriebsstätte im Bereich der bisher zuständigen Behörde aufgegeben wird, weil sie in den Bereich einer anderen Behörde verlegt wurde. Dort ist dann eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Für die Vornahme der Gewerbeabmeldungen sind die in der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV) vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

Sie können die Abmeldung auch elektronisch bei der Stadt Braunschweig einreichen. Hierzu werden Sie auf das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) weitergeleitet. Dieses elektronische Verfahren beinhaltet auch die Möglichkeit der Onlinezahlung (siehe Downloads/Links).

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise