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Gewerbeanzeige (Abmeldung)

Abmeldung eines Gewerbes

Wer ein stehendes Gewerbe (Haupt- oder Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Zur Gewerbeabmeldung bestehen folgende Möglichkeiten:

  • schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks oder
  • persönlich durch die Erfassung der Daten durch die Stadt Braunschweig und Unterschrift auf einem Ausdruck des Erfassungsergebnisses.

Unterlagen

  • Personalausweis (bei Ausländern: Pass)

Gebühren

22,50 EUR

Rechtsgrundlagen

keine

Bearbeitungszeit

Maximal 3 Werktage bis man eine Bestätigung erhält.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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