
Gewerbeanzeige (Anmeldung)
Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit
Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit muss gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung der Stadt Braunschweig angezeigt werden. Dies gilt nicht für freiberufliche Tätigkeiten z. B. Rechtsanwälte.
Zur Gewerbeanmeldung bestehen folgende Möglichkeiten:
- schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks oder
- persönlich durch die Erfassung der Daten durch die Stadt Braunschweig und Unterschrift auf einem Ausdruck des Erfassungsergebnisses.
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Unterlagen
- Personalausweis (bei Ausländern Pass)
- Bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Handelsregisterauszug
Gebühren
33,75 EUR
Rechtsgrundlagen
keine
Hinweise
Für bestimmte Tätigkeiten müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, z. B. bei handwerklichen oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
Bearbeitungszeit
Maximal 3 Werktage.


