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Gewerbeanzeige (Anmeldung)

Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit

Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit muss gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung der Stadt Braunschweig angezeigt werden. Dies gilt nicht für freiberufliche Tätigkeiten  z. B. Rechtsanwälte.

Zur Gewerbeanmeldung bestehen folgende Möglichkeiten:

  • schriftlich unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks oder
  • persönlich durch die Erfassung der Daten durch die Stadt Braunschweig und Unterschrift auf einem Ausdruck des Erfassungsergebnisses.

Unterlagen

  • Personalausweis (bei Ausländern Pass)
  • Bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Handelsregisterauszug

Gebühren

33,75 EUR

Rechtsgrundlagen

keine

Hinweise

Für bestimmte Tätigkeiten müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, z. B. bei handwerklichen oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.

Bearbeitungszeit

Maximal 3 Werktage.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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