Reisegewerbekarte, Antrag auf eine

Beschreibung

Für eine gewerbliche Tätigkeit wird eine Reisegewerbekarte gemäß § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung benötigt, wenn außerhalb der eigenen Niederlassung ohne vorherige Bestellung des Kunden Waren an- oder verkauft oder Dienstleistungen angeboten werden. Auch die Entgegennahme von Bestellungen für die spätere Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen fällt unter diese Reisegewerbekartenpflicht..

Wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, benötigt dafür ebenfalls eine Reisegewerbekarte.

Sie können den Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte) auch elektronisch bei der Stadt Braunschweig einreichen. Hierzu werden Sie auf das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) weitergeleitet.
Dieses elektronische Verfahren beinhaltet auch die Möglichkeit der Onlinezahlung (siehe Downloads/Links).

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