Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Ummeldung

Beschreibung

Sie haben hier in Braunschweig nach § 55c Gewerbeordnung angemeldet, dass Sie 

  • von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben
    oder
  • Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbieten.

Sie haben Ihre Tätigkeiten um die bisher nicht angemeldete Tätigkeit erweitert. Dann müssen Sie dies mit einer Gewerbeummeldung nach § 55c Gewerbeordnung hier anzeigen.

Eine Ummeldung müssen Sie außerdem vornehmen, wenn Sie die Betriebsstätte verlegt haben oder sich Ihr Name geändert hat.

Die Ummeldung kann erst mit oder nach Eintritt der Änderung vorgenommen werden. Für die Vornahme der Gewerbemeldungen sind die in der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV) vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

Für die Meldungen sind die Anzeigevordrucke gut lesbar in Druckbuchstaben oder maschinell auszufüllen. Natürlich müssen alle erforderlichen Angaben eingetragen werden. Insbesondere bei der Angabe der Tätigkeiten sind eindeutige Angaben erforderlich. Die Angaben sind in Deutsch vorzunehmen.

Sie können die Ummeldung auch elektronisch bei der Stadt Braunschweig einreichen. Hierzu werden Sie auf das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) weitergeleitet. Dieses elektronische Verfahren beinhaltet auch die Möglichkeit der Onlinezahlung (siehe Downloads/Links).

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