Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Überprüfung

Beschreibung

Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmeldet, muss durch die zuständige Stelle seine Zuverlässigkeit als Gewerbetreibende/Gewerbetreibender überprüfen lassen.

Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:

  • An- und Verkauf von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelsteinen, Perlen und Schmuck sowie
    • Altmetallen durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Die Zuverlässigkeitsprüfung ist für die genannten Tätigkeiten eine zusätzliche Verpflichtung bei der Gewerbeanzeige.

 

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