Standplatzgenehmigung

Beschreibung

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Veranstalterin der Braunschweiger Wochenmärkte. Auf diesen werden Waren des täglichen Bedarfs wie Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst, Käse, Gewürze und Tee verkauft. Sie sind nach § 69 GewO festgesetzt. Mit dieser Festsetzung werden so genannte Marktprivilegien freigesetzt. Für die Händler eines Wochenmarktes ist die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht das wesentliche Marktprivileg. Die Standplätze werden gemäß der Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig (Wochenmarktsatzung) vergeben. Bewerber für einen Standplatz erhalten eine Zuweisung, wenn Bedarf an der angebotenen Ware besteht und freie Standplätze zur Verfügung stehen.

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