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Kleiner Waffenschein

Zum Beisichtragen ("Führen") von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich.

Volljährige Personen dürfen erlaubnisfrei Schreckschuss- und Reizstoffwaffen kaufen und besitzen. Die Waffen müssen durch ein aufgebrachtes PTB-Zeichen als zulassungsfrei gekennzeichnet sein.

Zum Führen, also dem Beisichtragen solcher Waffen außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume oder des bewohnten Grundstücks, benötigen Sie jedoch zusätzlich einen "Kleinen Waffenschein". Dieser kann erteilt werden, wenn der Antragsteller volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist. Der "Kleine Waffenschein" gilt unbefristet fürallezugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen. Ein Führen ohne den "Kleinen Waffenschein" wird als Straftat verfolgt. Auch der "Kleine Waffenschein" erlaubt das Schießen mit der Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums nur in Notfällen.

Unterlagen

  • Personalausweis

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung eines "Kleinen Waffenscheines" beträgt  50,00 EUR.

Auch die Ablehnung eines Antrages ist mit maximal 37,50 EUR gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

keine

Bearbeitungszeit

etwa vier Wochen
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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