
Kleiner Waffenschein
Zum Beisichtragen ("Führen") von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich.
Volljährige Personen dürfen erlaubnisfrei Schreckschuss- und Reizstoffwaffen kaufen und besitzen. Die Waffen müssen durch ein aufgebrachtes PTB-Zeichen als zulassungsfrei gekennzeichnet sein.
Zum Führen, also dem Beisichtragen solcher Waffen außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume oder des bewohnten Grundstücks, benötigen Sie jedoch zusätzlich einen "Kleinen Waffenschein". Dieser kann erteilt werden, wenn der Antragsteller volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist. Der "Kleine Waffenschein" gilt unbefristet fürallezugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen. Ein Führen ohne den "Kleinen Waffenschein" wird als Straftat verfolgt. Auch der "Kleine Waffenschein" erlaubt das Schießen mit der Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums nur in Notfällen.
Unterlagen
- Personalausweis
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung eines "Kleinen Waffenscheines" beträgt 50,00 EUR.
Auch die Ablehnung eines Antrages ist mit maximal 37,50 EUR gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
Frau Nina Andree |
Frau Daniela Darnedde |
Frau Julia Hönicke |
Frau Annette Teubner |



