Einleitung eines Bußgeldverfahrens

Beschreibung

Die Bußgeldabteilung ist zentrale Bußgeldbehörde für die Verfolgung und Ahndung aller Ordnungswidrigkeiten, die in der Zuständigkeit der Stadt Braunschweig liegen (Ausnahme: die Zuständigkeit für Schwarzarbeit liegt bei der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten des Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig). Das sind insbesondere im Bereich:

  • Ruhender Verkehr: Halt- und Parkverstöße
  • Fließender Verkehr: Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße, Alkohol- und Rauschmittelverstöße am Steuer, Ladeverstöße, Verkehrsunfälle, Fahrzeugmängel, Nichtvorführen von Kraftfahrzeugen zur Hauptuntersuchung
  • Sonstiger Rechtsgebiete: Nds. Schulgesetz, Abfallentsorgungssatzung, Abfallgesetz, Gewerbeordnung, Gaststättengesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Meldegesetz, Jugendschutzgesetz, Tierschutzgesetz, Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm, Sondernutzungssatzung, Hundesteuersatzung, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch die städtischen Politessen, aber auch durch die Polizei. Privatpersonen können ebenfalls Anzeigen erstatten.

Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt durch die Polizei. Außerdem führt die Abteilung Straßenverkehr des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr Geschwindigkeitsmessungen durch. Soweit es nicht um Geschwindigkeitsübertretungen geht, können auch Privatpersonen Anzeigen erstatten.

In den sonstigen Rechtsgebieten erfolgt die Überwachung durch die dafür zuständigen Bereiche wie z. B. durch die Fachbereiche der Stadt Braunschweig, die Polizei und andere Behörden. Auch hier können Privatpersonen Anzeigen erstatten.

Was muss eine Privatanzeige alles enthalten?

Name und Anschrift der Person, die angezeigt wird oder, falls diese nicht bekannt ist, eine Beschreibung der Person, Kennzeichen des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, Tatort, Tatzeit, Tatvorwurf (genaue Beschreibung des Verstoßes), mögliche Beweise wie z. B. Fotos, weitere Zeugen, Name und Anschrift des Anzeigeerstatters (dieser ist Zeuge und muss auch später bei einem evtl. Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stehen).

Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht bearbeitet. (Hinweis: Eine falsche Beschuldigung stellt eine Straftat dar und kann strafrechtlich verfolgt werden).

Wer eine Anzeige erstattet, muss auch bereit sein, als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Die Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitenverfahren haben einen Anspruch darauf, Vor- und Zunamen von Zeugen zu erfahren. Die Adressdaten von Zeugen können im Rahmen der Akteneinsicht bekannt werden. Sofern es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind Zeugen verpflichtet auch vor dem Amtsgericht Braunschweig auszusagen.

Warum erfolgt eine Überwachung?

Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die Regeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger enthalten. Da sie leider nicht immer eingehalten werden, ist eine Überwachung notwendig. Die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Verwarnungs-/Bußgeld soll den Betroffenen dazu bringen, eine bestimmte Ordnung einzuhalten. Die Kräfte, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen, sind im Interesse der Allgemeinheit tätig und haben selbstverständlich keine wirtschaftlichen Vorteile davon.

Bei Verkehrsverstößen ist die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder grundsätzlich im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgelegt.

Haben die Politessen einen Halt- oder Parkverstoß festgestellt, hinterlassen sie in der Regel am Fahrzeug einen entsprechenden Hinweis hierauf. Da die Daten automatisch verarbeitet werden, dauert es einige Tage, bis die Halterin/der Halter ein Verwarnungsgeldangebot/Anhörung erhält. Es besteht dann die Möglichkeit, sich hierzu zu äußern.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise