
Internationaler Führerschein
Für Fahrten im Ausland soll ein Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
- Innerhalb Europas kann mit dem normalen Führerschein gefahren werden. Die Mitführung eines Internationalen Führerscheines wird daher lediglich bei Fahrten außerhalb Europas empfohlen. Weitere Reiseinformationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (siehe unter Downloads / Links).
- Der Internationale Führerschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Bei Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Führerschein auszustellen, da eine Verlängerung nicht möglich ist.
- Sowohl Antragstellung als auch Aushändigung können mit Vollmacht erfolgen.
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Unterlagen
- Antragsvordruck (siehe Downloads)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- (Biometrisches) Lichtbild
- (Scheckkarten-) Führerschein
- ggf. Vollmacht
Gebühren
15,00 EUR
Hinweise
- Sofern noch kein Scheckkartenführerschein ausgestellt wurde, muss dieser gleichzeitig beantragt werden. In diesem Fall werden 2 Lichtbilder benötigt.
- Der Internationale Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Bearbeitungszeit
Maximal 3 Tage
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine Person Auskunftstelefon der Führerscheinstelle | – |



