Kfz-Zulassung: Versicherungswechsel

Beschreibung

  • Wenn die Kfz-Versicherung gewechselt werden soll, muss unbedingt die Kündigungsfrist der alten Kfz-Versicherung eingehalten werden.
  • Stichtag für Kündigungen der Kfz-Versicherungen ist der 30.11. des laufenden Jahres.
  • Versicherungswechsel können nur in Einzelfällen während des ganzen Jahres erfolgen. Bitte setzen Sie sich deswegen mit Ihrer alten oder neuen Versicherung in Verbindung.

Bei einem Versicherungswechsel muss der neue Versicherer der zuständigen Zulassungsbehörde den Versicherungsschutz

 online per "elektronischer Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (eVBÜ)"

    mitteilen.

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