Oldtimerzulassung

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Beschreibung

Oldtimer können eine besondere Zulassung erhalten.

Um eine Oldtimerzulassung zu erhalten, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Tag der ersten Zulassung. Ist dieser Tag nicht mehr feststellbar gilt der 1. Juli des Baujahres.

In einem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen muss festgestellt worden sein, dass das Fahrzeug aufgrund seines Erhaltungs- oder Restaurierungszustandes einem Oldtimer im Sinne der StVZO entspricht.

Das Nummernschild eines Oldtimers wird um den zusätzlichen Buchstaben "H" ergänzt, z. B.

BS-ER123H

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