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Bewohnerparkausweis

Bewohnerparkausweise berechtigen zur Nutzung von markierten Parkplätzen (Bewohnerparkplätze) in der Nähe der eigenen Wohnung. Markierte Parkplätze gibt es in verschiedenen Stadtbezirken.

Um Bewohnern in Gebieten mit einer schwierigen Parksituation ein Parken in der Nähe ihrer Wohnung zu ermöglichen, sind in vielen Stadtbezirken Braunschweigs Bewohnerparkplätze ausgewiesen.

Zur Nutzung dieser Parkflächen können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in dem betreffenden Stadtbezirk gemeldet und Sie Halter oder Nutzer eines Kraftfahrzeuges sind. 

Wenn Sie neu mit Hauptwohnsitz nach Braunschweig ziehen, kann ein Bewohnerparkausweis erst nach Umschreibung des Kraftfahrzeugs ausgestellt werden.

Sofern Sie mit Nebenwohnsitz in Braunschweig gemeldet sind, wird ein Bewohnerparkausweis nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt, in denen nachgewiesen wird, dass Sie die Wohnung als ihren Lebensmittelpunkt nutzen. 

Wahlweise kann Ihnen der Bewohnerparkausweis für sechs Monate, ein Jahr oder zwei Jahre ausgestellt werden.

Der Bewohnerparkausweis kann

- persönlich oder
- durch einen Bevollmächtigten

beantragt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Kfz-Schein
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Bestätigung des Fahrzeughalters über die dauernde Kfz-Nutzung durch den Antragsteller (z. B. bei Firmenfahrzeugen)
  • bei Bevollmächtigung zusätzlich der Ausweis Ihrer bevollmächtigten Person und das von Ihnen unterschriebene Formular "Vollmacht"
  • bei Verlängerung der Gültigkeit oder Änderung Ihrer persönlichen Daten der bisherige Bewohnerparkausweis. Der Parkausweis muss nicht vorgelegt werden, wenn er weniger als 4 Wochen gültig ist.

Den Antrag, die Nutzungsbescheinigung sowie die Vollmacht finden Sie unter "Downloads/Links".

Gebühren

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen.

  • 61,40 EUR
    Gebühr für zwei Jahre
  • 30,70 EUR
    Jahresgebühr
  • 15,35 EUR
    Halbjahresgebühr

Wenn Sie vor Ablauf der Gültigkeit aus dem Parkbezirk oder aus Braunschweig wegziehen, kann Ihnen leider die Gebühr nicht erstattet werden.

Sofern Sie in einen anderen Parkbezirk ziehen, wird der bisherige Parkausweis gebührenfrei geändert.

Hinweise

Nur ein Bewohnerparkausweis für die Innenstadt berechtigt auch zum Parken in den entsprechenden Kurzzeitparkzonen (Parkscheiben- oder Parkscheinzonen), ohne dass dort Parkgebühren bezahlt werden müssen.

Ein Bewohnerausweis stellt jedoch keine Garantie für einen freien Parkplatz dar! Wenn Sie feststellen, dass Unberechtigte auf Bewohnerparkplätzen parken, können Sie dies der Bußgeldabteilung des städtischen Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit melden. Sie dürfen diese Fahrzeuge aber keinesfalls blockieren oder selbst einen Abschleppdienst beauftragen!

Bei Verlust des Ausweises oder Änderung Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Kfz-Kennzeichen) wird auf Antrag ein neuer Ausweis ausgestellt. Pro Anwohner darf nur ein Bewohnerausweis ausgestellt werden.

Bearbeitungszeit

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Ausweis sofort ausgestellt bzw. die Gültigkeit verlängert.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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