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Kinderreisepass (Verlängerung)

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob der Kinderreisepass noch gültig ist. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (s. Downloads/Links).

Beantragung: persönlich (Sorgeberechtigte und Kind)

Eine Verlängerung von Kinderreisepässen ist nur bis Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder den Personalausweis und Reisepass erhalten.

Für die Verlängerung des Kinderreisepasses müssen beiden Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Das Einverständnis kann erfolgen

  • Durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
  • Durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.

 Den Vordruck hierfür erhalten Sie unter „Downloads/Links“ (Einverständniserklärung).

Ist die Ehe geschieden oder leben die Eltern dauernd getrennt, kann das Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Im Einzelfall kann aber trotzdem das Einverständnis des anderen Elternteils notwendig sein.

Ist die Mutter ledig und alleinstehend, kann sie die Verlängerung des Kinderreisepasses allein beantragen.

Der ledige alleinstehende Vater benötigt einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit ihrem Einverständnis oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beim Vater aufhält.

Ähnliche Produkte und Dienstleistungen

Unterlagen

  • Kinderreisepass
  • ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Merkmalen entsprechen muss (z. B. hinsichtlich der Qualität, Ausleuchtung und Kopfposition).
    Falls Sie kein Passfoto zur Hand haben, steht Ihnen im Eingangsbereich der Abteilung Bürgerangelegenheiten, Fallersleber Straße 1 ein Fotoautomat zur Verfügung. Da die Stadt Braunschweig nicht Eigentümerin dieses Fotoautomaten ist, kann für das Gelingen der Bilder keine Garantie übernommen werden. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Fotogeschäfts.
  • evtl. Vordruck "Einverständniserklärung"
  • Sorgerechtsbeschluss (wenn die Antragstellung durch den ledigen alleinstehenden Vater erfolgt)

Gebühren

6,00 Euro

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen. In den Bezirksgeschäftsstellen ist nur Barzahlung möglich.

Hinweise

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses muss vor Ablauf der bisherigen Gültigkeit erfolgen. Nach Ablauf der alten Gültigkeit kommt nur noch die Neuausstellung eines Kinderreisepasses in Betracht. 

Bearbeitungszeit

drei Werktage, in der Bürgerberatung und den Bezirksgeschäftsstellen ca. eine Woche
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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