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Zuzugsprämie für Studierende

Wenn Sie in Braunschweig studieren, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Zuzugsprämie gezahlt werden.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 18. November 2003 beschlossen, Studierenden, die sich erstmalig in Braunschweig mit Hauptwohnung anmelden, eine einmalige Zuzugsprämie in Höhe von 200,00 EUR zu gewähren.

Die Prämie wird an Studierende, die sich in Braunschweig mit Hauptwohnung angemeldet haben bzw. sich anmelden und am 30. Juni noch gemeldet sind, ab dem 1. Juli ausgezahlt.

Das gleiche gilt auch für Studierende, die schon in Braunschweig mit Nebenwohnung gemeldet sind und einen Statuswechsel von Nebenwohnung in Hauptwohnung jeweils bis zum 30. Juni vornehmen. 

Sie können Ihren Antrag

  • persönlich bei Ihrer Anmeldung bzw. dem Statuswechsel oder
  • schriftlich

stellen.

Sie erhalten den Antrag in der Abteilung Bürgerangelegenheiten, in der Bürgerberatung, den Bezirksgeschäftsstellen und unter "Downloads/Links".

Voraussetzungen für die Zahlung der Zuzugsprämie sind,

  • dass Sie an der TU Braunschweig, der HBK, der Ostfalia Hochschule oder der Welfenakademie Braunschweig immatrikuliert sind und
  • dass Sie am Stichtag 30. Juni mit Hauptwohnung in Braunschweig gemeldet sind.

Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausweis oder Reisepass
    (bei der schriftlichen Beantragung
    + Kopien der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises bzw.
    + Kopien der Seiten Ihres Reisepasses, aus denen Ihre persönlichen Daten hervorgehen)

Gebühren

keine
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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