Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - Verlängerung zur Studienvorbereitung und zum Studium

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums / der Promotion / der Studienvorbereitung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. 

Die Studienvorbereitung (Sprachkurs und Studienkolleg) darf nicht länger als zwei Jahre dauern. 

Insgesamt darf die Gesamtaufenthaltsdauer für das Studium inklusive Studienvorbereitung zehn Jahre nicht überschreiten.

Im Rahmen der Verlängerung werden die Studien- und Sprachkursleistungen regelmäßig geprüft. 

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.

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