Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Beschreibung

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde auch das sog. beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG eingeführt.

Dies Verfahren soll qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland zu einer schnelleren Einreise und Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet verhelfen. Arbeitsgeber im Bundesgebiet mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot, können in Vollmacht für die im Ausland lebende Fachkraft bei der Ausländerbehörde des Betriebsortes das beschleunigte Verfahren beantragen. 

Die Ausländerbehörde wird als zentrale Verfahrensmittlerin gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, den Anerkennungsstellen und der deutschen Auslandsvertretung tätig. 

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches wird geklärt, welche Unterlagen für das Verfahren benötigt werden. 

Die Beratungsgebühr beträgt 411,00 EUR. Hinweis: eine Gebührenerstattung bei negativer Entscheidung erfolgt nicht.
Zusätzlich können Gebühren für die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses, Kopien, Beglaubigung von Unterlagen usw. anfallen.

Zusätzliche Informationen zum FEG sowie dem beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie unter www.make-it-in-germany.de

Bei Interesse melden Sie sich bitte per Mail (auslaenderbehoerdebraunschweigde).

 

 

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