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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Der herkömmliche Aufenthaltstitel (Klebeetikett) im Ausweisdokument für Drittstaatsangehörige wird ab dem 1. September 2011 durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat abgelöst.

Auf der Grundlage der EU-Verordnungen (EG) Nr. 1030/2002 und (EG) Nr. 380/2008 wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den eAT einzuführen. Ziel ist die europaweite Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige sowie der Schutz vor Fälschung und Missbrauch persönlicher Daten.

Der eAT ist mit einem Chip im Karteninneren ausgestattet, der neben den personenbezogenen Daten auch über eine Online-Ausweis- und Unterschriftenfunktion verfügt. Er ist jedoch grundsätzlich kein Ausweisdokument.

Für folgende Aufenthaltstitel wird der eAT ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind
  • Aufenthaltstitel, die auf der Grundlage des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz ausgestellt werden (nur auf Antrag als eAT, sonst wie bisher)

Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt, so dass mindestens eine weitere Vorsprache in der Ausländerbehörde zwecks Abholung erforderlich ist. Für die Herstellung sind 4 bis 6 Wochen zu berücksichtigen.

Die Ausländerbehörde ist somit nicht mehr in der Lage, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu erteilen oder zu verlängern. Diese Regelung gilt auch bei Passüberträgen.

Aufgrund der Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des eAT wurde bereits zum 1. März 2011 auf Terminvereinbarung umgestellt. Das bedeutet, dass für die Beantragung, Verlängerung des eAT etc. eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Die bisherigen Aufenthaltstitel behalten weiterhin ihre Gültigkeit (längstens bis zum 31. August 2021).

Unterlagen

Unterlagen Aufenthaltserlaubnis:

  • Antrag
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei Ihrem Ansprechpartner erfragt werden.

Unterlagen Niederlassungserlaubnis:

  • Antrag
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles biometrisches Passfoto

zusätzlich im Allgemeinen

  • Mietbescheinigung
  • Arbeitgeberbestätigung
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, sofern ein Teilnahmeanspruch bestanden hat

zusätzlich für Ehegatten Deutscher

  • Einkommensnachweis
  • Bestätigung der ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Personalausweis/Pass des Ehegatten

zusätzlich für in Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder

  • Schulbescheinigung oder
  • Ausbildungsbescheinigung und Einkommensnachweise

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Hinweis: Für alle Ausländerinnen und Ausländer ab 6 Jahren aus nicht EU-Mitgliedstaaten müssen im Chip des eAT zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Abnahme der Fingerabdrücke erfolgt bei Antragsabgabe.

Gebühren

Die Gebühren für den eAT erhöhen sich insbesondere aufgrund des geänderten Herstellungsverfahrens. Sie betragen, sofern keine Ermäßigungstatbestände vorliegen, beispielsweise für die

-Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 oder 26 Abs. 4 AufenthG *)

 135,00 Euro

-Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AufenthG

 55,00 Euro

-Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 

 100,00 Euro

-Erteilung eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr 

 110,00 Euro

-Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 

 65,00 Euro

-Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 

 80,00 Euro

-Neuausstellung eines Dokuments (bisher Übertrag),

 30,00 Euro  bei z. B.

  • Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers,
  • Ablauf der technischen Kartennutzungsdauer oder einer sonstigen Änderung der aufgedruckten Angaben,
  • Verlust des Dokuments

-Aufhebung oder Änderung einer Auflage 

 30,00 Euro

-Ausstellung einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte  

 28,80 Euro / 22,80 Euro (unter 24 Jahre)

-Neuausstellung einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Übertrag)

 28,80 Euro / 22,80 Euro (unter 24 Jahre)

 

Hinweis: Familienangehörige Deutscher (Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder) erhalten künftig keine generelle Gebührenbefreiung mehr.

*) Aufenthaltsgesetz

Mitarbeiterin, Mitarbeiter

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  • Buchstabenbereich: P bis Z
Symbol für eine PersonFrau Brandt, Elke Buchstabenbereich Q, S, W, X, Y
Symbol für eine PersonFrau Domroes, Birgit Buchstabenbereich Q, S, W, X, Y
Symbol für eine PersonFrau Krentel, Ulla Buchstabenbereich K, M, T, V
Symbol für eine PersonFrau Reger, Astrid Buchstabenbereich Q, S, W, X, Y
Symbol für eine PersonFrau Schmitz, Claudia Buchstabenbereich Q, S, W, X, Y
Symbol für eine PersonHerr Schneider, Lutz Servicestelle für Studierende und Wissenschaftler
  • Buchstabenbereich: I bis O
Symbol für eine PersonFrau Simmat, Martina Buchstabenbereich G, H, I, J, N, R, U, Z
Symbol für eine PersonHerr Timpe, Stefan Buchstabenbereich C, D, E, F, L, P
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