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Fleischbetriebe

Informationen zu Anforderungen an Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe.

Schlachtungen dürfen nach einer EU- Verordnung ab dem 01.01.2010 nur noch in zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Davon ausgenommen ist nur die Schlachtung von Tieren, deren Fleisch ausschließlich im Haushalt des Besitzers verwendet werden soll. Alle Betriebe, die Fleisch behandeln (schlachten, zerlegen, verarbeiten sowie in den Verkehr bringen) unterliegen der amtlichen Aufsicht. Neben den baulichen Anforderungen wird insbesondere auf eine tierschutzkonforme Schlachtung sowie eine hygienisch einwandfreie Behandlung des Fleisches und der Fleischerzeugnisse geachtet, damit nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel an den Verbraucher abgegeben werden.

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